Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Dorstfeld e.V. findest du hier .
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(Kursbetrieb in der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung)
Wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass wir unser Kursgeschäft wieder aufnhemen können, allerdings zu geänderten Bedingungen.
Was bedeuten die geänderten Bedingungen für unsere Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer?
Mit der Teilnahme an unseren Kursen erklären Sie sich mit der Einhaltung unserer
Teilnahmebedingungen einverstanden.
Corona Erkrankten oder Kontaktpersonen von Erkrankten ist
das Betreten des Bades verboten.
Die Einhaltung der jeweilgs gültigen CoronaSchuVO NRW ist unbedingt erforderlich und wir informieren per Email über aktuelle Veränderungen.
Bei Verstößen müssen wir uns die Anwendung des Hausrechts vorbehalten.
Bei wiederholtem unbegründetem Fehlen (ohne Angabe über das Krankmeldeformular) verliert der Teilnehmende das Rechte auf die Kartenverlängerung.
(Transparenzhinweis: Dieser Punkt wurde am 15.03.2024 hinzugefügt und gilt für folgende Kurse.)
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich unter ausbildung@dorstfeld.dlrg.de .
Gültig ab: 12.11.2023
Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Dorstfeld e.V. ggf. auch "Interna" genannt.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Anmeldeschluss der Veranstaltung auf das Konto der Geschäftsführung der DLRG Ortsgruppe Dorstfeld eV. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Eine Abmeldung kann bis zum Anmeldeschluss erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Bei unpersönlichem Material, wie bspw. unpersönlichen Tickets, kann ein Interessent mit gleichen Bedingungen selbstständig organisiert werden. Zahlt dieser die Gebühren kann unter gewissen Bedingungen eine Erstattung erfolgen. Dies wird nach Ermessen der Vorstandsmitgliedern bestimmt und verabschiedet. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Außer es wurde in den Veranstaltung anders festgelegt. Eine Änderung der Zuschüsse und Übernahme von Reisekosten kann noch nach der Anmeldung und dem Anmeldeschluss erfolgen werden. Die entstehenden Kosten sind dann vom Teilnehmer zu tragen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde.
Dem Teilnehmenden wird erlaubt, auch wenn dieser unter 18 Jahren alt ist, in Kleingruppen von mindestens 3 Personen in einem vorher festgelegtem Gebiet ohne sich ohne volljährige Person aufzuhalten. Dabei muss mindestens eine Person über 13 Jahren in dieser Gruppe sein. Sofern vorher ein Treffpunkt mit Ort und Uhrzeit festgelegt wurde, müssen die Kleingruppen vollständig zu diesem Erscheinen. In jeder Kleingruppe muss eine Person telefonisch erreichbar sein. Ein eigenständiges Trennen, auch kurzfristig, in einer Kleingruppe ist nicht erlaubt.
Der Veranstalter behält sich vor kurzfristig Änderungen an der Veranstaltung/ am Lehrgang vorzunehmen. Diese betriffen dann auch bereits angemeldete Personen. Es liegen jedoch weiterhin gleiche Rücktrittsrechte vor.
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
Zusätzlich erklärt sich der Teilnehmende mit der Weitergabe der Daten an Dritte einverstanden, sofern dies nötig ist. Hierzu zählt beispielsweise der Ticketkauf an einem Veranstaltungsort oder die Übermittlung der Daten an den DLRG Bezirk Dortmund bei Bezirksveranstaltungen.
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
Der Vorstand, insbesondere der planende Teil des Vorstandes, und zur Planung zugezogene Mitglieder behalten sich Vor, Mitglieder begründet aber auch unbegründet von Veranstaltungen auszuschließen oder vor Ort nach Hause zu schicken. Dabei müssen die Eltern bei minderjährigen Teilnehmern für das Fehlverhalten aufkommen und den Teilnehmer ggf. abholen.
Insbesondere der Ausschluss zu Beginn der Veranstaltung bei nicht korrekter Anmeldung oder nicht Erbringung der nötigen Vorraussetzen wird vom Vorstand durchgesetzt. Der Teilnehmende nimmt dann nicht an der Veranstaltung teil und die Anmeldung wird, wie oben angegeben, als ungültig gewertet.
Ein begründeter Ausschluss eines Teilnehmenden wird als Absage des Teilnehmenden gewertet.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Dorstfeld e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
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