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Schwimmausbildung

(Kursbetrieb in der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung)

Wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass wir unser Kursgeschäft wieder aufnhemen können, allerdings zu geänderten Bedingungen. 

Was bedeuten die geänderten Bedingungen für unsere Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer?

  • Alle Kursteilnehmenden müssen 15 Minuten vor Beginn Ihrer entsprechenden Kursstunde am Eingang des Hallenbads eintreffen. Bei einer Verspätung ist kein Zugang mehr ins Hallenbad und damit keine Teilnahme an dem Tag mehr möglich, um die geregelten Abläufe im Innenbereich zu gewährleisten.
  • Die Kinder werden am Eingang des Schwimmbades von uns in Empfang genommen und nach dem Ende des Kurses wieder zum Ausgang begleitet. Bitte achten Sie auch vor dem Schwimmbad auf ausreichend Abstand!
  • Schwimmbekleidung sollte beim Eintreffen bereits unter der Alltagskleidung getragen werden, um Aufenthaltszeiten in den Umkleiden zu minimieren. Sorgen Sie dafür, dass ihr Kind sich ALLEINE umkleiden und abtrocknen kann. Üben sie dies ggf. zuhause!
  • Begleitpersonen dürfen das Bad NICHT betreten!
  • Die Anfangszeiten der Kurse verschieben sich, aufgrund der notwendigen Einhaltung des Hygienekonzeptes, folgendermaßen:
    • 1. Stunde: 18.10 bis 18.50 Uhr
    • 2. Stunde: 18.55 bis 19.35 Uhr
    • 3. Stunde: 19.40 bis 20.20 Uhr
    • 4. Stunde: Helfendenausbildung
  • Die geänderten Anfangszeiten sind ebenfalls auf Ihrem digitalen Ticket vermerkt, welches Sie durch die Registrierung auf unserer Homepage nach Zahlungseingang per Mail zugeschickt bekommen.

    (ACHTUNG: NUR MIT gültigem Onlineticket wird Einlass gewährt!)
  • Mit der Teilnahme an unseren Kursen erklären Sie sich mit der Einhaltung unserer

    Teilnahmebedingungen einverstanden.

  • Corona Erkrankten oder Kontaktpersonen von Erkrankten ist

    das Betreten des Bades verboten.

  • Die Einhaltung der jeweilgs gültigen CoronaSchuVO NRW ist unbedingt erforderlich und wir informieren per Email über aktuelle Veränderungen.

  • Bei Verstößen müssen wir uns die Anwendung des Hausrechts vorbehalten.

  • Bei wiederholtem unbegründetem Fehlen (ohne Angabe über das Krankmeldeformular) verliert der Teilnehmende das Rechte auf die Kartenverlängerung.
    (Transparenzhinweis: Dieser Punkt wurde am 15.03.2024 hinzugefügt und gilt für folgende Kurse.)

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich unter ausbildung@dorstfeld.dlrg.de .

 

Interne Lehrgänge & Interne Veranstaltungen

Gültig ab: 12.11.2023

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Dorstfeld e.V. ggf. auch "Interna" genannt.

 

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich.
  • Eine Anmeldung wird nur als gültig gewertet, wenn alle nötigen Schritte getroffen wurde. Dazu gehört, dass alle Kosten rechtzeitig nach festgelegter Zahlungsart eingegangen sind und alle nötigen Einverständniserklärungen und Formulare rechtzeitig abgegeben wurde.
  • Jede Anmeldung enthält eine natürliche Person. Anmeldungen, wie "Familie Mustermann" sind unzulässig und werden nicht akzeptiert.
  • Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis des Lehrgangs oder Veranstaltungsleiters und einer gültigen Eintragung im ISC mit Eigenständiger Bestätigung per Mail möglich
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Minderjährige Teilnehmer haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Anmeldeschlusses des Lehrgangs oder der Veranstaltung mitzubringen.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

 

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Anmeldeschluss der Veranstaltung auf das Konto der Geschäftsführung der DLRG Ortsgruppe Dorstfeld eV. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

 

Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen

  1. Jugendmitglieder und Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Dorstfeld e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt. 
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.
  3. Vorstandsmitglieder und organisatorisch benötigte Personen werden bevorzugt behandelt um die Veranstaltung durchführen zu können. 

 

Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zum Anmeldeschluss erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

Bei unpersönlichem Material, wie bspw. unpersönlichen Tickets, kann ein Interessent mit gleichen Bedingungen selbstständig organisiert werden. Zahlt dieser die Gebühren kann unter gewissen Bedingungen eine Erstattung erfolgen. Dies wird nach Ermessen der Vorstandsmitgliedern bestimmt und verabschiedet. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

 

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Außer es wurde in den Veranstaltung anders festgelegt. Eine Änderung der Zuschüsse und Übernahme von Reisekosten kann noch nach der Anmeldung und dem Anmeldeschluss erfolgen werden. Die entstehenden Kosten sind dann vom Teilnehmer zu tragen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde.

 

Kleingruppen

Dem Teilnehmenden wird erlaubt, auch wenn dieser unter 18 Jahren alt ist, in Kleingruppen von mindestens 3 Personen in einem vorher festgelegtem Gebiet ohne sich ohne volljährige Person aufzuhalten. Dabei muss mindestens eine Person über 13 Jahren in dieser Gruppe sein. Sofern vorher ein Treffpunkt mit Ort und Uhrzeit festgelegt wurde, müssen die Kleingruppen vollständig zu diesem Erscheinen. In jeder Kleingruppe muss eine Person telefonisch erreichbar sein. Ein eigenständiges Trennen, auch kurzfristig, in einer Kleingruppe ist nicht erlaubt.

 

Änderungen

Der Veranstalter behält sich vor kurzfristig Änderungen an der Veranstaltung/ am Lehrgang vorzunehmen. Diese betriffen dann auch bereits angemeldete Personen. Es liegen jedoch weiterhin gleiche Rücktrittsrechte vor.

 

Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.

Zusätzlich erklärt sich der Teilnehmende mit der Weitergabe der Daten an Dritte einverstanden, sofern dies nötig ist. Hierzu zählt beispielsweise der Ticketkauf an einem Veranstaltungsort oder die Übermittlung der Daten an den DLRG Bezirk Dortmund bei Bezirksveranstaltungen.

 

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

  • Der Teilnehmende bzw. der Erziehungsberechtigte des Teilnehmenden erklärt sich damit einverstanden, dass während der, in der Anmeldung angegebenen, Veranstaltung des, in der Anmeldung hinterlegten, Veranstalters durch Fotograf*innen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Bild-, Film- und Tonaufnahmen vom Teilnehmenden angefertigt werden.
  • Der Teilnehmende bzw. der Erziehungsberechtigte des Teilnehmenden ist damit einverstanden, dass diese Bilder für die Dokumentation und die öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltungen in üblichen öffentlichen Print- und Onlinemedien veröffentlicht werden.
  • Der Teilnehmende bzw. der Erziehungsberechtigte des Teilnehmenden erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass diese Fotos auch im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der DLRG in Printpublikationen und elektronischen Medien (z.B. Handbüchern, Präsentationen, Plakaten, Folien, Flyer, Internetseiten) genutzt werden dürften und zu diesem Zweck verbandsintern weiterverbreitet werden.
  • Der Teilnehmende bzw. der Erziehungsberechtigte des Teilnehmenden stimmen auch der Weitergabe der Fotos an externe Dritte zu, soweit diese Weitergabe der Förderung der satzungsgemäßen Aufgaben der DLRG dient. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an Journalisten und Redaktionen. Eine kommerzielle Verwendung Dritter - etwa durch kommerzielle Fotodatenbanken - ist von dieser Zustimmung unberührt und bedarf der Zustimmung im Einzelfall.
  • Der Teilnehmende bzw. der Erziehungsberechtigte des Teilnehmenden ist einverstanden, dass das o.g. Material  ggf. an zentraler Stelle elektronisch gespeichert werden.
  • Der Teilnehmende bzw. die Erziehungsberechtigten des Teilnehmenden stimmen der Verwendung der Bild-, Film- und Tonaufnahmen auf DLRG eigenen Instagram-Accounts zu und akzeptiere die Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Meta bzw. Instagram.
  • Der Teilnehmende bzw. der Erziehungsberechtigte des Teilnehmenden ist erklärt sich Einverstanden, dass die Bilder auf DLRG internen Veranstaltungen in Diashows und Präsentationen auftauchen.

 

Ausschluss

Der Vorstand, insbesondere der planende Teil des Vorstandes, und zur Planung zugezogene Mitglieder behalten sich Vor, Mitglieder begründet aber auch unbegründet von Veranstaltungen auszuschließen oder vor Ort nach Hause zu schicken. Dabei müssen die Eltern bei minderjährigen Teilnehmern für das Fehlverhalten aufkommen und den Teilnehmer ggf. abholen.

Insbesondere der Ausschluss zu Beginn der Veranstaltung bei nicht korrekter Anmeldung oder nicht Erbringung der nötigen Vorraussetzen wird vom Vorstand durchgesetzt. Der Teilnehmende nimmt dann nicht an der Veranstaltung teil und die Anmeldung wird, wie oben angegeben, als ungültig gewertet.

Ein begründeter Ausschluss eines Teilnehmenden wird als Absage des Teilnehmenden gewertet.

 

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Dorstfeld e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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